Entscheidungen der Spielleitung
28.03.2013
Licher Antrag auf Spielwertung abgelehnt
Der Antrag auf Spielwertung bzw. Protest der Licher BasketBären zum am 26.03. ausgetragenen ProB-Spiel 2533 zwischen den Rheinland Versicherungen Hertener Löwen und Licher BasketBären wird als unzulässig bzw. als unbegründet abgelehnt.
Einem Antrag auf Spielwertung kann nur stattgegeben werden, wenn ein Bundesligist schuldhaft einen um mehr als 15 Minuten verspäteten Spielbeginn verursacht. Dies lag beim Spiel nicht vor bzw. wird vom Antragsteller weder vorgebracht noch bewiesen.
Einem Protest kann nur stattgegeben werden, wenn der Protestgrund den Spielausgang wesentlich beeinflusst hat (§ 9 III RuSGO). Eine wesentlich Beeinflussung lag durch die abweichenden Korbhöhen von den Normhöhen nicht vor, da für beide Mannschaften gleiche Spielbedingungen bestanden.
Darüber hinaus erscheint es zumindest fraglich, ob ein Verein sein Rügerecht bezüglich der Spielausrüstung behält, wenn er einen möglicherweise nicht regelgerechten Ausrüstungszustand am 16.03. hinnimmt, ihn aber am 26.03. als wesentlich für den Spielausgang ansieht.
Licher Antrag auf Spielwertung abgelehnt
Der Antrag auf Spielwertung bzw. Protest der Licher BasketBären zum am 26.03. ausgetragenen ProB-Spiel 2533 zwischen den Rheinland Versicherungen Hertener Löwen und Licher BasketBären wird als unzulässig bzw. als unbegründet abgelehnt.
Einem Antrag auf Spielwertung kann nur stattgegeben werden, wenn ein Bundesligist schuldhaft einen um mehr als 15 Minuten verspäteten Spielbeginn verursacht. Dies lag beim Spiel nicht vor bzw. wird vom Antragsteller weder vorgebracht noch bewiesen.
Einem Protest kann nur stattgegeben werden, wenn der Protestgrund den Spielausgang wesentlich beeinflusst hat (§ 9 III RuSGO). Eine wesentlich Beeinflussung lag durch die abweichenden Korbhöhen von den Normhöhen nicht vor, da für beide Mannschaften gleiche Spielbedingungen bestanden.
Darüber hinaus erscheint es zumindest fraglich, ob ein Verein sein Rügerecht bezüglich der Spielausrüstung behält, wenn er einen möglicherweise nicht regelgerechten Ausrüstungszustand am 16.03. hinnimmt, ihn aber am 26.03. als wesentlich für den Spielausgang ansieht.


